Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Driva Ventures ist die Eigentümerin der Internetseite kalimedica.com. Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Driva Ventures und der Person (nachfolgend: Patient), die sich über das Onlineportal eine medizinische Leistung eines Dritten vermitteln lassen möchte. Driva Ventures tritt ausschliesslich als Vermittlerin zwischen den Ärzten oder Kliniken im Ausland (nachfolgend: medizinische Dienstleister) und dem Patienten auf. Es werden ausschliesslich männliche Formen (z.B. der Patient) in den AGB der Driva Ventures verwendet. All diese Formen stehen für Personen jeden Geschlechts.

1.1 Die Driva Ventures ist ausschliesslich Vermittlerin eines Vertragsverhältnisses über eine medizinische Leistung eines medizinischen Dienstleisters und nicht berechtigt, diese rechtsgeschäftlich zu vertreten. Der Vertrag über die medizinische Leistung kommt unmittelbar und ausschliesslich zwischen dem Patienten und dem medizinischen Dienstleister zustande. Der medizinische Dienstleister entscheidet eigenverantwortlich, unabhängig und frei, ob ein Behandlungsvertrag abgeschlossen und die gewünschte medizinische Behandlung durchgeführt wird. Der medizinische Dienstleister ist für die Erbringung seiner medizinischen Leistung alleine verantwortlich und haftet daher auch alleine für diese Leistungen. Eine Haftung von Driva Ventures ist folglich dafür ausgeschlossen.

1.2 Die vorliegenden AGB regeln die Zusammenarbeit im Rahmen von Patient Support Services zwischen dem Patienten im Hinblick auf die Erbringung der Dienstleistung durch Driva Ventures. Die Driva Ventures vermittelt dem Patienten auf Wunsch folgende Leistungen der medizinischen Dienstleister:

  • Driva Ventures organisiert die Termine für das ärztliche Behandlungsgespräch mit dem medizinischen Dienstleister und die gewünschte medizinische Behandlung durch den medizinischen Dienstleister
  • Driva Ventures organisiert die schriftliche Korrespondenz zwischen dem medizinischen Dienstleister und dem Patienten
  • Driva Ventures organisiert die Unterkunft im Zusammenhang mit vermittelten medizinischen Behandlungen
  • Driva Ventures organisiert Reisen im Zusammenhang mit vermittelten medizinischen Behandlungen
  • Driva Ventures organisiert weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit vermittelten medizinischen Behandlungen (z.B. Dolmetscher, Fahrdienst usw.)

1.3 Driva Ventures ermöglicht über die Buchung auf ihrer Internetseite eine Dienstleistung zwischen dem Patienten und Ärzten, Kliniken, Hotels, Fluggesellschaften usw. Driva Ventures ist dabei als Vermittlerin des jeweiligen Leistungserbringers tätig und somit in der Vermittlungsposition für die angebotenen Leistungen auf der Internetseite verantwortlich. Für die abgeschlossenen Verträge gelten die AGB des jeweiligen Vertragspartners.

1.4 Die folgenden AGB gelten für die Nutzung der Internetplattform kalimedica.com und sämtliche von Patienten mit Driva Ventures hierüber abgeschlossenen Verträge.

1.5 Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen gemäss Ziff. 1.2. Der Patient kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen von Driva Ventures aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mittels Anklickens eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu erteilen. Damit wird bestätigt, dass der Patient die AGB gründlich im Voraus gelesen und akzeptiert hat. Sobald der Patient den AGB zugestimmt hat, sind die AGB Bestandteil des Vermittlungsvertrags zwischen Driva Ventures und dem Patienten.

1.6 Für die zwischen dem Patienten und Driva Ventures geschlossenen Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen vorliegenden AGB. Die AGB in ihrer aktuellen Fassung stehen auf der Internetplattform kalimedica.com unter «AGB» zur Verfügung.

Driva Ventures

Spirackerstrasse 24

8044 Gockhausen

T: + 41 79 207 36 19

3.1 Der Patient kann sich auf der Internetseite kalimedica.com über die medizinischen Behandlungen  im Ausland informieren. Der Patient hat hierbei die Möglichkeit, unter Angabe einer gewünschten Behandlung eine von Driva Ventures vermittelte Indikation eines Facharztes zu erhalten.

3.2 Der Patient kann sich über die Internetseite kalimedica.com zu einer medizinischen Behandlung im Ausland anmelden. Der Patient hat hierbei die Möglichkeit, zusätzlich die Buchung eines Hotels, eines Fluges oder weiteren Dienstleistungen anzufragen.

4.1 Die Darstellung des Leistungsspektrums von Driva Ventures auf der Internetseite kalimedica.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Driva Ventures an den Patienten dar.

4.2 Der Patient gibt durch das Absenden seines ausgefüllten Kontaktformulars verbunden mit der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung sein Interesse an der angegebenen medizinischen Behandlung bekannt. Driva Ventures wird mit Absendung des Kontaktformulars tätig. Driva Ventures informiert per unverschlüsselter E-Mail den entsprechenden medizinischen Dienstleister darüber und übermittelt ihm das Kontaktformular, den Patientenfragebogen, die medizinischen Berichte usw. 

4.3 Der Patient gibt durch das Absenden seines Kontaktformulars ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Erteilung einer kostenfreien Auskunft ab. Er hat keinen Anspruch auf die Auskunftserteilung.

4.4 Der entsprechende medizinische Dienstleister prüft die Patientenakte und bereitet die grundlegenden Behandlungsinformationen und den vorläufigen Kostenvoranschlag in Textform (z.B. E- Mail/PDF/Druck) zur Verfügung vor. Driva Ventures leitet diese dann an den Patienten weiter. Der weitere Kontakt erfolgt per E-Mail.

4.5 Die Korrespondenz und die telefonischen Besprechungen zwischen dem medizinischen Dienstleister und dem Patienten werden in der englischen Sprache durchgeführt. Bei Nachfrage des Patienten kann Driva Ventures ihre eigenen Dolmetscher- und Übersetzerdienste anbieten.

4.6 Wenn der Patient mit diesen Basisinformationen und dem Kostenvoranschlag einverstanden ist, organisiert Driva Ventures einen virtuellen Besprechungstermin, bei dem ein direktes Beratungsgespräch zwischen dem entsprechenden medizinischen Dienstleister und dem Patienten stattfindet.

4.7 Nach dem Beratungsgespräch legt Driva Ventures dem Patienten das Patienteneinwilligungsformular zur Unterschrift vor. Das Patienteneinwilligungsformular beinhaltet die Informationen über die erfolgte Aufklärung des Patienten und über die sämtlichen für die Behandlung wesentlichen Umstände (Behandlungseingriff, Verlauf der Behandlung, Risiko der Behandlung, Verhaltensregeln nach dem Eingriff, Kosten der Behandlung, Stornierungsbedingungen usw.) durch den medizinischen Dienstleister.

4.8 Nachdem der Patient das Patienteneinwilligungsformular unterschrieben hat, ist der Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten und dem medizinischen Dienstleister zustande gekommen. Mit der Unterzeichnung des Patienteneinwilligungsformulars und der Zustimmung zu den vorliegenden AGB kommt auch der Vermittlungsvertrag zwischen dem Patienten und Driva Ventures zustande. Danach übermittelt Driva Ventures, soweit vom Patienten angefragt, Flugverbindungsinformationen, Hotelreservierungsinformationen und gegebenenfalls andere vereinbarte Dienstleistungen.

4.9 Die Termine für die medizinischen Behandlungen werden durch Driva Ventures mit dem medizinischen Dienstleister und dem Patienten abgestimmt und vereinbart. Eine schriftliche Bestätigung der Termine (per E-Mail), Reiseinformationen, Reservierung für Hotel oder Pension usw., werden dem Patienten nach Rückerhalt des unterschriebenen Patienteneinwilligungsformular zugesandt. 

4.10 Wenn sich eine Folgebehandlung nach dem Eingriff als notwendig erweist, dann übermittelt die Driva Ventures eine Festlegung des neuen Termins für den Patienten im Verfahren gemäss Ziff. 4.3 ff. der vorliegenden AGB. Für diese Folgebehandlung wird eine neue Schlussrechnung erstellt.

5.1 Die Anzahlung (Kostenvorschuss) für die medizinische Behandlung wird im separaten Vertragsverhältnis zwischen dem medizinischen Dienstleister und dem Patienten geregelt.

5.2 Wenn der medizinische Dienstleister vor der Ankunft des Patienten feststellt, dass die voraussichtlichen Behandlungskosten von seinem ursprünglichen Kostenvoranschlag im Laufe des/der Temine(s) mit dem Patienten abweichen, übermittelt der medizinische Dienstleister dem Patienten per E-Mail unverzüglich einen angepassten Kostenvoranschlag durch Driva Ventures. Wenn der Patient mit dem neuen angepassten Kostenvoranschlag nicht einverstanden ist, kann er die medizinische Behandlung ohne Stornierungskosten absagen. Die bezahlte Anzahlung wird dem Patienten zurückerstattet.

5.3 Der vereinbarte Rechnungsbetrag bzw. Restbetrag für die medizinische Behandlung (wenn die Anzahlung gemäss 5.1 vereinbart wird) bezahlt der Patient nach Abschluss der medizinischen Behandlung. Die Schlussrechnung erhält der Patient vom medizinischen Dienstleister, eine Kopie der Schlussrechnung erhält die Driva Ventures vom medizinischen Dienstleister. Die Zahlungsmodalitäten werden im separaten Vertragsverhältnis zwischen dem medizinischen Dienstleister und dem Patienten geregelt.

5.4 Für den Fall, dass die vereinbarte medizinische Behandlung durch den medizinischen Dienstleister an den Patienten teilweise nicht erbracht wird und keine Ersatztermine organisiert werden können, ohne den medizinischen Dienstleister oder den Patienten unzumutbar zu belasten, wird die Schlussrechnung dem Patienten nur für die erbrachten Teile der medizinischen Leistungen nach Abschluss der medizinischen Behandlung vom medizinischen Dienstleister ausgestellt.

5.5 Die Kosten für den Flug, die Unterkunft und andere vermittelte Dienstleistungen bezahlt der Patient direkt Driva Ventures nach Erhalt der Rechnung.

6.1 Der Patient hat das Recht, einen bestätigten Termin jederzeit schriftlich oder per E-Mail zu stornieren. Die Stornierungsbedingungen und -gebühren werden im separaten Vertragsverhältnis geregelt.

6.2 Falls der Patient seinen Eingriff wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht durchführen lassen kann, benötigt Driva Ventures eine Krankheitsmeldung von einem in der Schweiz niedergelassenen Arzt. Die Bedingungen der Verschiebung der medizinischen Behandlung bei Erkrankung und allenfalls damit verbundene Stornierungsbedingungen und -gebühren sowie die Aufwandentschädigungskosten werden im separaten Vertragsverhältnis geregelt.

6.3 Wird die gewünschte medizinische Behandlung vom medizinischen Dienstleister abgelehnt, ohne dass der Patient dies zu vertreten hat, fallen keine Stornierungskosten an. Die geleistete Anzahlung wird abzüglich etwaiger Untersuchungskosten unverzüglich an den Patienten zurückerstattet.

6.4 Der Patient hat die Möglichkeit, bis zu 30 Tage vor dem eigentlichen Behandlungstermin einen bereits vereinbarten Eingriff und Termin zu verschieben, sofern dieser innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum ursprünglichen Behandlungstermin liegt. Wird vom Patienten ein bereits vom ihm geänderter Behandlungstermin zu einem späteren Zeitpunkt storniert, gelten für diesen Fall die Stornierungsbedingungen und -gebühren gemäss dem separaten Vertragsverhältnis.

6.5 Sollte ein Behandlungstermin durch eine Fahrlässigkeit, Unpünktlichkeit, Nichteinhaltung der AGB oder unwahrer oder verschwiegener Angaben z.B. Verschweigen von Krankheiten, Vorerkrankungen, Diagnosen usw. bei Einreichung des Fragebogens seitens des Patienten nicht möglich sein, werden dafür die Stornogebühren erhoben. Die Stornierungsbedingungen und -gebühren werden im separaten Vertragsverhältnis geregelt.

6.6 Sollte sich bei der ärztlichen Untersuchung in der Klinik herausstellen, dass der gewünschte Eingriff aus medizinischen Gründen, die dem Patienten vorher nicht bekannt sein konnten, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, wird ein neuer Behandlungstermin innerhalb einer Frist von 6 Monaten vereinbart. Die allfälligen Stornierungsbedingungen und -gebühren sowie die Aufwandentschädigungskosten werden im separaten Vertragsverhältnis zwischen dem medizinischen Dienstleister und dem Patienten geregelt.

6.7 Entscheidet sich der Patient aus persönlichen Gründen vor Ort gegen den Eingriff, so behält sich der medizinische Dienstleister das Recht vor, eine Aufwandentschädigung zu berechnen. Die Stornierungsbedingungen und -gebühren sowie die Aufwandentschädigungskosten werden im separaten Vertragsverhältnis zwischen dem medizinischen Dienstleister und dem Patienten geregelt.

6.8 Für die Stornierung des Fluges, Unterkünfte usw. gelten die AGB des entsprechenden Vertragspartners.

7.1 Der Patient ist verpflichtet, alle vorhandenen Berichte, Bilder, Untersuchungen usw. ohne jegliche Fehlinformationen oder Unvollständigkeiten an Driva Ventures zu übermitteln und Driva Ventures das Recht einzuräumen, die Informationen im Rahmen der Patientenkommunikation per unverschlüsselter E-Mail an den medizinischen Dienstleister weiterzuleiten. Im Falle von Fehlinformationen können sich der Behandlungsplan oder die Kosten des Patienten ändern oder die medizinische Behandlung kann nicht durchgeführt werden.

7.2 Der Patient sichert mit Absendung der Patienteneinwilligungserklärung zum Abschluss eines Behandlungs- und Vermittlungsvertrags seine Volljährigkeit und Behandlungstauglichkeit zu. Die Behandlungstauglichkeit sollte vor Reiseantritt zur eigenen Orientierung durch die internistische Voruntersuchung und ein EKG, durch einen in der Schweiz niedergelassenen Arzt festgestellt werden. Nach Rücksprache mit dem medizinischen Dienstleister durch Driva Ventures kann eine internistische Untersuchung auch vor Ort ermöglicht werden.

7.3 Sollte der Patient Bedenken haben, dass aus gesundheitlichen Gründen eine medizinische Behandlung durch den medizinischen Dienstleister abgelehnt werden könnte, wird dem Patienten empfohlen, vor der Anreise selbständig eine Behandlungstauglichkeitsuntersuchung durchführen zu lassen. Die Untersuchung sollte nicht länger als zwei Wochen vor dem gewünschten Behandlungstermin stattfinden. Der medizinische Dienstleister entscheidet jedoch eigenverantwortlich, unabhängig und frei, ob ein Behandlungsvertrag abgeschlossen und die gewünschte Behandlung durchgeführt werden kann.

7.4 Die Zustellung der notwendigen Unterlagen zur Reise und zur medizinischen Behandlung wird dem Patienten in der Regel per E- Mail zugestellt. Der Patient stimmt dem Austausch von Nachrichten per unverschlüsselter E-Mail zu. Der Patient entbindet die Driva Ventures von jeglicher Schadenersatzpflicht, die sich aus dem Gebrauch elektronsicher Kommunikation ergeben könnte.

7.5 Der Patient ist verpflichtet, die Unterlagen zur Reise und medizinischen Behandlung unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Abweichungen der elektronisch zugestellten Dokumente vor der gewünschten Dienstleistung hat der Patient der Driva Ventures innerhalb von 5 Werktagen anzuzeigen. Versäumt dies der Patient, gelten die zugestellten Unterlagen als genehmigt.

7.6 Der Patient ist verpflichtet, sich über die Bedingungen und Konditionen (z.B. Datenschutzerklärung, AGB usw.) auf der Internetseite kalimedica.com zu informieren. Mit der Unterschrift zu seiner Patienteneinwilligungserklärung bestätigt der Patient, dass er die genannten Bedingungen und Konditionen gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist.

7.7 Der Patient ist verpflichtet, alle zusätzlichen Leistungen, die nicht in seiner Kostenvoranschlagrechnung enthalten sind (z.B. erforderliche zusätzliche Tests, zusätzlicher Krankenaufenthalt, Folgen von Komplikationen) an den medizinischen Dienstleister zu bezahlen.

7.8 Der Patient ist dafür verantwortlich, alle für die Reise erforderlichen Dokumente zu besorgen.

7.9 Wenn die derzeitigen Krankenversicherungen des Patienten keine Reiseleistungen enthalten, ist der Patient verpflichtet a) eine Reise- und Reiserücktrittsversicherung und b) eine Versicherung abzuschliessen, die das Risiko von Komplikationen aufgrund einer medizinischen Behandlung abdeckt. Die Kosten für diese Versicherungen sind vom Patienten selber zu tragen.

8.1 Da die Driva Ventures nur als Vermittlerin zwischen dem Patienten und dem medizinischen Dienstleister auftritt, haftet Driva Ventures nur für Leistungen aus diesen AGB. Eine Haftung für medizinische Leistungen, Reise, Unterkunft sowie weitere Dienstleistungen seitens der Driva Ventures ist ausgeschlossen, da diese Verträge ausschliesslich zwischen dem Patienten und den vermittelten Veranstaltern und/oder medizinischen Dienstleistern zustande kommen.

8.2 Driva Ventures haftet nur für die vertraglichen Pflichten aus diesen AGB gegenüber dem Patienten für von Driva Ventures durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Die medizinischen Informationen auf dieser Internetseite sind kein Ersatz für Beratung und/oder Behandlung durch medizinische Dienstleister, noch dürfen aufgrund der Informationen eigenständig Diagnosen gestellt, Behandlungen begonnen oder abgesetzt werden.

8.3 Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung von Driva Ventures für verlinkte Inhalte auf Internetseiten von Veranstaltern und anderen Dritten.

8.4 Driva Ventures kann die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmässigkeit der von Driva Ventures im Namen und Auftrag vermittelten medizinischen Dienstleistern und deren Leistungen nicht kontrollieren und ist hierfür nicht verantwortlich.

8.5 Driva Ventures übernimmt bei Nicht- oder Schlechterfüllung von nichtmedizinischen Leistungen (Flüge, Hotel usw.) keine Verantwortung. In solchen Fällen hilft die Driva Ventures den betroffenen Patienten, ihren Anspruch durchzusetzen.

8.6 Ist ein Behandlungstermin aufgrund höherer Gewalt, ausserordentlichen Umständen, gesetzlichen Bestimmungen der Regierung oder der Gesundheitsbehörde oder durch Krankheit des zugesicherten medizinischen Dienstleisters nicht möglich, kann kein Rechtsanspruch gegenüber Driva Ventures und den medizinischen Dienstleistern geltend gemacht werden. Allen Patienten von Driva Ventures, denen vermittelte Behandlungstermine aus den oben genannten Gründen abgesagt werden müssen, werden umgehend benachrichtigt und erhalten schnellstmöglich einen Ersatztermin. Die Zahlungsmodalitäten sind in diesem Fall im separatem Vertragsverhältnis geregelt. Für medizinische Leistungen, sowie für Reise, Unterkunft usw. ist eine Haftung von Driva Ventures ausgeschlossen, da diese Verträge ausschliesslich mit Dritten zustande kommen.

8.7 Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Patienteneinwilligungsformulars sowie mit der Zustimmung zu den AGB bei der Driva Ventures auf den Patienten über. Der Patient ist für die sichere Verwahrung der Unterlagen bis zum Vollzug der Dienstleistungen verantwortlich.

8.8 Driva Ventures erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit Driva Ventures nicht durch sie nicht zu vertretene Umstände daran gehindert wird.

8.9 Dem Patienten ist bekannt, dass Driva Ventures ihre Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Störung oder Unterbrechung von Kommunikationsnetzen und durch einen Ausfall von IT-Infrastrukturen, der Leistungen des Callcenters oder anderer Teile der zur Leistungserbringung beanspruchten Infrastruktur kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung von Driva Ventures kommen. Driva Ventures gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen.

8.10 Sämtliche von der Driva Ventures zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen auf bisherigen Erfahrungen von Driva Ventures mit den kooperierenden medizinischen Dienstleistern und sind lediglich allgemeine Informationen, die niemals ein individuelles Beratungs- und Aufklärungsgespräch mit dem medizinischen Dienstleister ersetzen können.

Die Internetseite der Driva Ventures sowie die gesamten über die Internetseite zugänglichen Inhalte von Driva Ventures sind urheberrechtlich geschützt und gehören, soweit nichts anderes bestimmt, ausschliesslich und umfassend Driva Ventures. Die Internetseite kann Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrechte von Dritten enthalten, die vom Patienten zu beachten sind. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Driva Ventures untersagt.

10.1 Driva Ventures ist verpflichtet, die auf kalimedica.com angekündigte Datenschutzerklärung einzuhalten. Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.

10.2 Die dem Patienten mitgeteilten Zugangsdaten sind für die persönliche Verwendung durch den Patienten bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sämtliche über den Online-Kontakt getätigten Informationen und Buchungen werden dem Patienten zugerechnet und sind für ihn verbindlich.

Driva Ventures und der Patient sind verpflichtet, alle gegenseitig ausgetauschten Informationen, Daten und Dokumente nur zum Zwecke der Leistungserbringung und streng vertraulich zu behandeln. Im Zweifelsfall gilt jede ausgetauschte Information als vertraulich. Driva Ventures und der Patient sind verpflichtet, alle Hilfspersonen sowie eventuell als Dritte bezeichnete Personen, die bei der Ausführung der Dienstleistung mitwirken, zur Geheimhaltung aller vertraulicher Informationen, die sich auf Driva Ventures und den Patient beziehen, zu verpflichten.

Driva Ventures behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Internetseite von Driva Ventures zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.

Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Driva Ventures und dem Patienten entstehende Streitigkeiten sind ausschliesslich Schweizer Recht unterstellt. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Driva Ventures und Patienten ist Zürich.

Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht beeinträchtigt werden. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und sinngemäss am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke erhalten sollten.